§1 Vertrag
Der Behandlungsvertrag (gemäß §611 Abs. 1 BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn Pferdebesitzer:in und Therapeut einen ersten Termin vereinbaren und der Behandlungsvertrag unterschrieben wurde.
Die Therapeutin kann den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags:
Die Therapeutin berät den Pferdebesitzer:in fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile.
Die Therapeutin entscheidet über die Wahl der Behandlungsmethode.
- Die Therapeutin ist dazu berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint oder das Pferd eine Behandlung nicht zulässt.
- Der Pferdebesitzer:in ist verpflichtet, der Therapeutin vorangegangene Krankheiten und Verletzungen mitzuteilen, insbesondere, wenn sie durch therapeutische Maßnahmen beeinflussbar sind. (Tumore, Pilzerkrankungen, Fieber, frisch erfolgte Impfungen, Allergien, Arthrosen, Operationen etc.)
- Ebenso muss die Therapeutin über laufende Behandlungen, insbesondere medikamentöse Behandlungen mit Schmerzmitteln oder Kortison, aufgeklärt werden.
- Der Pferdebesitzer:in ist ebenso verpflichtet, der Therapeutin Charaktereigenschaften des Pferdes mitzuteilen. Auch vorangegangene schlechte Erfahrungen, die die Sicherheit der Therapeutin und des Pferdes beeinflussen könnten.
- Der Pferdebesitzer:in ist sich bewusst, dass nach einer physiotherapeutischen Behandlung kurzfristig eine Verschlechterung des Bewegungsablaufes eintreten kann, was durch Muskelkater, Veränderungen der Statik, Lösen von Verspannungen, Auflösen von Kompensationsstörungen zustande kommen kann.
- Es ist möglich, durch Lösen von Muskulatur, bestehende Läsionen zum Vorschein zu bringen, die das Pferd bisher durch Verspannungen kompensieren konnte. In dem Fall ist eine tierärztliche Untersuchung notwendig.
- Verbessert sich das Krankheitsbild nicht nach mehreren Behandlungen, ist ein Tierarzt zur Rate zu ziehen, um tieferliegende Schäden auszuschließen.
- Die Therapeutin wird die für das Pferd schonendste, aber zielführende Maßnahme in Absprache mit dem Besitzer anwenden.
- Insbesondere bei der Erstbehandlung wird zunächst eine schonende Behandlung eingesetzt, um festzustellen, wie das Pferd auf die Behandlung reagiert. Der Pferdebesitzer:in teilt der Therapeutin mit, wie sich das Pferd in Folge der Behandlung verhalten/verändert hat, damit weiteren Maßnahmen passend gewählt werden können.
- Grundsätzlich sind in der Physiotherapie mehrere Anwendungen in regelmäßigen Abständen notwendig, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
- Die Therapeutin wendet auch nicht schulmedizinisch und damit wissenschaftlich getestete Maßnahmen an und gibt keine Erfolgsgarantie.
- Falls die Therapeutin Läsionen vermutet, die eine tierärztliche Behandlung erfordern, wird die Vorstellung beim Tierarzt empfohlen, bevor eine weitere Behandlung erfolgt.
§2 Terminvereinbarungen
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Mail oder telefonisch mit der Therapeutin vereinbart wurden. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter mit 50% in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Terminversäumungen seitens des Pferdebesitzers.
- Ich bin damit einverstanden, dass wir per Email unverschlüsselt kommunizieren und Rechnungen auf dieser Basis verschickt werden.
- Ich willige ein, dass die erhobenen Daten auch für zukünftige Behandlungsverträge genutzt werden dürfen.
- Ich willige ein, dass mich Frau Katja Deutz telefonisch und schriftlich (E-mail, Post, Whatsapp, SMS, etc.) über die mich betreffende Terminplanung informiert.
§3 Fahrtkosten
Anfahrten im Umkreis von 20km, ab Hamburg-Volksdorf & nach Absprache.
Ich berechne pro Kilometer eine Pauschale von 0,50€
§4 Honorar und Zahlungsbedingungen
Soweit das Honorar nicht individuell und schriftlich vereinbart wurden, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Alle Leistungen werden in Bar oder per Paypal bezahlt. Alle gestellten Rechnungen sind sofort, nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto, innerhalb von 7 Werktagen zu erbringen.
§5 Haftung
Der Tierhalter haftet in voller Höhe für Schäden, die an Personen oder Praxisausrüstung durch ihn oder sein Tier verursacht werden.
§6 Datenschutz
Der Pferdebesitzer:in wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des Vertrauensverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden. Der Pferdebesitzer:in verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung laut Bundesdatenschutz.
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Therapeutin kann nach schriftlicher Erlaubnis durch den Pferdebesitzer:in davon entbunden werden, wenn die Auskunft im Sinne des Besitzers erfolgt. Sobald die Therapeutin aufgrund von gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
§7 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.